1. Gestaltung des Auftrages

1.1 Der Trainer erbringt die im Trainingsvertrag beschriebene Dienstleistung. Er führt seine Tätigkeit frei von Weisungen aus. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird dadurch nicht begründet.

1.2 Der Trainer ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

1.3 Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.

1.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Trainingsauftrag schriftlich zu stornieren. Eine Stornierung bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin ist für den Auftraggeber kostenfrei. Ab 14 Tage vor dem Termin ist ein Ausfallhonorar von 50 % des vereinbarten Trainingshonorars zu zahlen und ab sieben Tage vorher 75 %. Bei einer Stornierung innerhalb 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist das volle vereinbarte Trainingshonorar fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Trainer.

1.5 Ist der Trainer wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund an der Durchführung des vereinbarten Trainings verhindert, teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Die Vertragspartner werden, sofern möglich, einen Ersatztermin vereinbaren. Ist dies nicht möglich, ist der Auftraggeber berechtigt, das Seminar mit einem anderen Dozenten durchzuführen. In diesem Fall erhält der Trainer eine Ausfallentschädigung in Höhe von 25 % des vereinbarten Honorars.

 

2. Trainingsmaterialien und Urheberrechte

2.1 Die vom Trainer bereitgestellten Materialien (Handbücher und sonstige Texte, Tabellen, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien, Konzepte für Rollenspiele und sonstige Trainingsabläufe) unterliegen dem Urheberrecht des Trainers. Sie werden den Trainingsteilnehmern ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber und die Trainingsteilnehmer sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien zu verändern, ganz oder teilweise zu vervielfältigen, weiterzugeben, zu verkaufen und in Trainings zu verwenden. Nicht benötigte Materialien sind an den Trainer zurückzugeben.

Der Auftraggeber wird die Trainingsteilnehmer in geeigneter Form verpflichten, die vorstehend beschriebenen Urheberrechte des Trainers zu wahren.

Der Trainer wird Urheberrechte, die an den ihm vom Auftraggeber überlassenen Materialien bestehen, beachten und diese Materialien nur insoweit nutzen, als es für das Training erforderlich oder vereinbart ist.

2.2 Der Trainer sichert dem Auftraggeber zu, dass die von ihm verwandten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Trainer bereitgestellten Trainingsmaterialien entstehen könnten.

2.3 Der Auftraggeber sichert dem Trainer zu, dass die von ihm gegebenenfalls bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt den Trainer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Trainingsmaterialien entstehen könnten.

2.4. Der Auftragnehmer überträgt im Zeitpunkt der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung sämtliche von ihm während der Vertragslaufzeit erworbenen Rechte an Transferarbeitsergebnissen („Lessons Learned“), die von ihm alleine oder gemeinsam mit einer anderen Person im Zusammenhang mit der Leistungserbringung des vorliegenden Vertrages für den Auftraggeber erstellt wurden, insbesondere sämtliche Markenrechte, Nutzungsrechte an Urheberrechten, Geschmacksmusterrechte, verwandte Schutzrechte im Sinne des Urheberrechts (einschließlich aller Entwicklungsstufen) und sonstige Immaterialgüterrechte, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ausschließlich auf den Auftraggeber.

2.5. Die Übertragung nach Abs. 1 umfasst unter anderem die Befugnis des Auftraggebers, die Werke im In- und Ausland in körperlicher und unkörperlicher Form – entgeltlich oder unentgeltlich – zu nutzen, öffentlich wieder zu geben, zu vervielfältigen, zu verbreiten, in digitaler oder analoger Form auf Bild-, Daten- und Tonträger aller Art aufzunehmen und diese ihrerseits zu vervielfältigen und zu verbreiten. Die Übertragung umfasst insbesondere auch die Befugnis, das Werk interaktiv auf elektronischem Weg auf allen derzeit bekannten Übertragungswegen wie Kabel, Satellit, Funkübertragungssystemen jeder Art in allen Standards nutzbar zu machen.

2.6. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber zudem das Recht ein, die von der Übertragung nach Abs. 1 umfassten Werke und sonstigen Leistungen zu bearbeiten und zu ändern sowie die so bearbeiteten oder geänderten Werke zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und zu verbreiten.

2.7. Sämtliche vorstehenden Rechte sind dem Auftraggeber im Zeitpunkt der vollständigen Vergütungszahlung als ausschließliche Rechte übertragen und können vom Auftraggeber nach freiem Belieben ganz oder teilweise auch in Form einer ausschließlichen oder nicht ausschließlichen Berechtigung auf Dritte weiter übertragen werden.

2.8. Der Auftragnehmer überträgt im Zeitpunkt der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ferner das einfache Nutzungsrecht an Handouts, Arbeitsblättern, Literaturlisten, Stimm-Dich-Pfaden und Fotokollen, die von ihm alleine oder gemeinsam mit einer anderen Person im Zusammenhang mit der Leistungserbringung des vorliegenden Vertrages für den Auftraggeber erstellt wurden, auf den Auftraggeber. Die Übertragung nach diesem Absatz umfasst die Befugnis des Auftraggebers, die Werke allein betriebsintern zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt zu nutzen.

2.9. Hinsichtlich der von Abs. 5 betroffenen Werke und sonstigen Leistungen steht dem Auftraggeber kein Recht zur Bearbeitung, Änderung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verbreitung zu. Eine Weiterübertragung an Dritte ist nicht zulässig.

2.10. Im Übrigen findet keine Übertragung von Rechten statt. Insbesondere verbleiben sämtliche Rechte an Bausteinen, Konzepten und Methoden des Auftragnehmers beim Auftragnehmer.

2.11. Sämtliche vom Auftragnehmer nach diesem Paragraphen übertragenen bzw. eingeräumten Rechte sind mit der Vergütung dieses Vertrags vollständig abgegolten.

 

3. Werbung

Auftraggeber und Trainer sind berechtigt, zu Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung des vereinbarten Trainings, auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen des vereinbarten Trainings hinzuweisen.

 

4. Honorar und Kostenerstattung

Honorare und Kostenerstattungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

Zurückbehaltung und Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers vom Trainers anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

Sofern nichts anderes vereinbart wird, berechnet der Trainer wahlweise den Normalpreis der Bahnfahrt 1. Klasse oder die PKW-Kosten mit 0,35 € je km. Weitere Kosten, insbesondere für erforderliche Übernachtungen, werden gesondert vereinbart.

 

5. Konkurrenzklausel

Durch den Vertrag mit dem Auftraggeber wird der Trainer nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchzuführen.

 

6. Haftung

Der Trainer haftet für Schäden, die durch ihn oder durch von ihm beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.

 

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Der Trainer wahrt strikte Vertraulichkeit in Bezug auf alle Informationen, die aus der vertraglichen Zusammenarbeit entstehen und die der Trainer aus der Verarbeitung dieser Informationen gewonnen hat. Der Auftraggeber wahrt in Bezug auf die Einzelheiten dieses Vertrages die Vertraulichkeit.

7.2 Der Trainer wird die personenbezogenen Daten der Trainingsteilnehmer und die wirtschaftlichen Daten des Auftraggebers, die ihm durch das vereinbarte Training bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln.

7.3 Der Auftraggeber wird die personenbezogenen Daten des Trainers oder anderer Personen, die ihm durch das vereinbarte Training bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln.

7.4 Beide Seiten werden personenbezogene Daten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Zusammenarbeit bekannt werden, nur insoweit speichern bzw. aufbewahren, als es zur Rechnungsstellung, zur Wahrung eigener Rechte oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Sie verpflichten sich, nach Beendigung der Zusammenarbeit die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten der anderen Seite unverzüglich zu löschen, sobald sie nicht mehr aus steuerlichen oder anderen gesetzlichen Gründen benötigt werden.

7.5 Der Trainer ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen gewonnenen Daten in anonymisierter Form zu wissenschaftlichen und publizistischen Zwecken zu verwenden.

7.6 Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit.

 

8. Scientology-Klausel

Der Trainer versichert, dass weder er noch seine Mitarbeiter, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen in irgendeiner Form und Weise die Technologie von L. Ron  Hubbard  oder  ähnliche  Technologien  anwenden  oder  danach arbeiten.

 

9. Schlussklauseln

9.1 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

9.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere AGB wurden nicht vereinbart.

9.3 Sollte eine Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Vertragsparteien werden eine Ersatzregelung vereinbaren, die der ursprünglichen möglichst nahe kommt.

9.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, ausschließlich der Geschäftssitz des Trainers.